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WOLLEN SIE BAUEN ?
Dann können wir Ihnen helfen. Hier sind die wichtigsten Informationen.
BAUGENEHMIGUNG Sie brauchen eine Baugenehmigung. Dazu müssen Sie einen Bauantrag bei der Gemeinde einreichen. Was zu dem Bauantrag gehört, welche Pläne, Berechnungen und andere Unterlagen Sie brauchen, das ist in der Bayerischen Bauordnung beschrieben. Aber jedes Haus und jede Bausituation verlangt individuelle Lösung. Am besten fragen Sie den Architekten. In bestimmten Fällen brauchen Sie vielleicht keine Genehmigung, das Bauvorhaben wird bei dem Bauamt nur angezeigt. Die Planungsunterlagen müssen aber vorhanden sein und der Architekt ist für eine ordnungsgemäße Bauausführung verantwortlich.
LAGEPLAN Sie brauchen sicher auch einen amtlicher Lageplan vom Vermessungsamt. Wir können ihn für Sie besorgen.
AUSFÜHRUNGSPLANUNG Sie brauchen eine Werkplanung. Ohne ausführlichen Plan kann die Baufirma nur ungenau Bauen. Die Konstruktion und die Maße von Treppe, Balkon, Erker, Küche sieht man nur auf einem größeren Plan. Richtige Auswahl von Baustoffen, ausreichende Wärmedämmung und fehlerfreie Baudetails sind entscheidend für gesundes Wohnklima und niedrige Heizkosten. Gute Planung garantiert hohe Bauqualität und feste Baukosten.
AUSSCHREIBUNG Wenn Sie die beste und günstigste Baufirma auswählen wollen, müssen Sie den Handwerkern detaillierte und vergleichbare Unterlagen vorlegen. Das heißt, die Bauleistungen auszuschreiben. Der Architekt fertigt für Sie die Leistungsverzeichnisse und Mengenberechnungen, wenn Sie wollen fordert die Baufirmen und Handwerker zur Angebotsabgabe auf und wertet die Angebote aus. Nach dem Firmenauswahl bereitet der Architekt die Bauverträge vor. Dort werden Termine, Baupreise, Gewährleistungen und Vertragsstrafen vereinbart.
BAUAUSFÜHRUNG Der Architekt koordiniert die Bauarbeiten, Überwacht die Bauausführung und Einhaltung der Planvorlagen. Er ist auf der Baustelle, wenn der Keller abgedichtet, die Decken betoniert, das Dach gedämmt wird. Er nimmt die Bauleistungen ab, entdeckt eventuelle Baumängel und Überwacht die Mängelbeseitigung. Er prüft die Rechnungen und schlägt Ihnen die Höhe der Bezahlung vor. Der Architekt begleitet die Baustelle bis zur Bauabnahme und legt Ihnen die Plandokumentation des fertigen Hauses mit allen Zertifikaten vor. Sie können ohne Stress umziehen.
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HONORAR
Das Honorar richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch die HOAI-Verordnung festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen.
Das Honorar für die Grundleistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten richtet sich nach den anrechenbaren Kosten des Objektes, nach der Honorarzone, der das Objekt angehört, sowie bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten nach der Honorartafel zu Par.34 HOAI und bei Freianlagen nach der Honorartafel zu Par.39 HOAI
Honorarzonen
Honorarzone I: z.B. Schlaf- und Unterkunftsbaracken und andere Behelfsbauten für vorübergehende Nutzung, Pausenhallen, Spielhallen, Verbindungsgänge, Feldscheunen und andere einfache landwirtschaftliche Gebäude, Tribünen, Wetterschutzhäuser;
Honorarzone II: z.B. Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen; Garagenbauten, Parkhäuser, Gewächshäuser; geschlossene, eingeschossige Hallen und Gebäude als selbständige Bauaufgaben; einfache Werkstätten ohne Kranbahnen;
Honorarzone III: z.B. Wohnhäuser, Wohnheime und Heime mit durchschnittlicher Ausstattung; Kindergärten, Grundschulen, Jugendzentren, Bürgerhäuser, Altentagesstätten; Fertigungsgebäude der metallverarbeitenden Industrie, Werkstätten, geschlossene Hallen und landwirtschaftliche Gebäude; Bürobauten mit durchschnittlicher Ausstattung, Ladenbauten, Einkaufszentren, Gaststätten, Kantinen, Wirtschaftsgebäude, Feuerwachen, Pflegeheime ohne medizinisch-technische Ausrüstung, Sportgebäude sowie -anlagen;
Honorarzone IV: z.B. Wohnhäuser mit Überdurchschnittlicher Ausstattung, planungsaufwendige Einfamilienhäuser mit entsprechendem Ausbau, Hausgruppen in planungsaufwendiger verdichteter Bauweise, Brauereien, Produktionsgebäude der Automobilindustrie; Schulen, ausgenommen Grundschulen; landwirtschaftliche Gebäude mit Überdurchschnittlicher Ausstattung, Hotels, Banken, Rathäuser, Krankenhäuser, Kirchen, Mehrzweckhallen, Hallenschwimmbäder, Großsportstätten;
Honorarzone V: z.B. Krankenhäuser Versorgungsstufe III, Fernseh- und Radio-Studios, Konzertgebäude, Theaterbauten, Gebäude für wissenschaftliche Forschung.
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GRUNDLEISTUNGEN
1. Grundlagenermittlung
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3 % aus dem Gesamthonorar
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2. Vorplanung
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7 %
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3. Entwurfsplanung
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11 %
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4. Genehmigungsplanung
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6 %
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5. Ausführungsplanung
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25 %
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6. Vorbereitung der Vergabe, Leistungsverzeichnisse fertigen, Angebote holen
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10 %
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7. Mitwirkung bei der Vergabe, Aufträge, Bauverträge vorbereiten
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4 %
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8. Bauüberwachung bei Ausführung
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31 %
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9. Objektbetreuung und Dokumentation
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3 %
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1. Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf
2. Vorplanung Projekt- und Planungsvorbereitung, Erarbeiten eines Planungskonzepts, Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten, zeichnerische Darstellung, Kostenschätzung
3. Entwurfsplanung System- und Integrationsplanung, Erarbeitung der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe, Zeichnungen, Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligten, Kostenberechnung
4. Genehmigungsplanung Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen
5. Ausführungsplanung Ausführungs- und Detailzeichnungen, Unterlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge
6. Vorbereitung der Vergabe Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen, Ausschreibung nach Gewerken
7. Mitwirkung bei der Vergabe Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote, Mitwirken bei der Auftragserteilung, Kostenanschlag
8. Bauüberwachung Überwachung der Ausführung des Objekts, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, Überwachen eines Zeitplanes, Aufmaß, Abnahme der Bauleistungen, Rechnungsprüfung, Kostenfeststellung
9. Objektbetreuung und Dokumentation Überwachen der Beseitigung von Mängeln, Dokumentation des Gesamtergebnisses
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